Leistungen

Ob Sanierung oder Neubau, ich unterstütze Sie ganzheitlich!

meine Leistungen im Überblick

BAFA Vor-Ort-Beratung

Leistung_Foerdermittel

Was ist eine BAFA Vor-Ort-Beratung?

Dieser Sanierungsfahrplan wird vom Bund durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert, wenn die Förderkriterien, z.B. muss der Bauantrag mindestens 10 Jahre zurück liegen, erfüllt sind.

Betrachtet wird die Gebäudehülle bestehend aus Boden, Wand, Fenster und Dach und das Heizungssystem inkl. der Wärmeverteilung sowie die Warmwasserbereitung. Weitere Informationen finden Sie hier:

In drei Schritten zum Sanierungsfahrplan:

    • Aufnahme des IST-Zustandes inklusive der Anlagentechnik vor Ort
    • Erstellung des „Individuellen Sanierungsfahrplan“ welcher die Schachstellen des Gebäudes aufzeigt
    • Persönliche Erläuterung der Ergebnisse, Besprechung Ihrer Fragen und Vorschläge für die energetische Verbesserung des Gebäudes

Der Vor-Ort-Beratungsbericht zeigt Ihnen auf:

    • Wie Sie z.B. die Außenwand verbessern könnten und mit welchem System.
    • Ob es interessant ist, Fenster zu modernisieren
    • Welche Heiztechnik mit welchem Energieträger das Gebäude am effizientesten beheizt.
    • Ob erneuerbare Energien genutzt werden können.
    • Welche und welcher Höhe Sie Fördermittel beziehen können.
    • Welche Kombination von Maßnahmen und Förderungen für Sie die Beste ist.

Und nach dem Bericht?

Nach Abschluss des „Individuellen Sanierungsfahrplans“ planen wir mit Ihnen das Sanierungsvorhaben unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche auf ein Effizienzhausniveau oder die Durchführung von BEG-Einzelmaßnahmen. Selbstverständlich arbeiten wir auch mit dem Architekten und den beteiligten Fachunternehmen zusammen.

Bestehende Immobilie

Leistung_Immobilienbewertung
Selbstverständlich berate ich Sie sowohl bei der Entscheidung welche Maßnahme für Sie die geeignetste ist, als auch bei der Beantragung der Fördermittel und der anschließenden notwendigen Baubegleitung.

Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Die KfW definiert Effizienzhausstandards, desto niedriger die Kennzahl, desto geringer ist der Energiebedarf der sanierten Immobilie

Das bietet Ihnen folgende Vorteile

    • Langfristige Einsparung von Energie und somit auch Energiekosten
    • Fördermittel unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben
    • Der Wohnkomfort verbessert sich
    • Der Immobilienwert steigt
    • Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Umwelt durch Ihr ökologisch nachhaltiges Handeln

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) hat die Bundes­förderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 angepasst:

  • Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienz­haus-Stufe 100, der Einzelmaßnahmen und des individuellen Sanierungs­fahrplans (iSFP-Bonus).
  • Die Förderung von gas­betriebenen Anlagen und den damit einher­gehenden Umfeld­maßnahmen entfällt.
  • Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredit­höchst­beträge und Tilgungs­zuschüsse angepasst.

Hier eine Übersicht über die Effizienzhausklassen gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und deren Zuschussmöglichkeiten:

Effizienzhaus

Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit

Betrag je Wohneinheit

Effizienzhaus 40 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 24.000 Euro
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 37.500 Euro
Effizienzhaus 55 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 18.000 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 30.000 Euro
Effizienzhaus 70 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 12.000 Euro
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 22.500 Euro
Effizienzhaus 85 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 6.000 Euro
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 6.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 15.000 Euro
Die KfW bietet das Programm 261 Wohngebäude Kredit für den Neubau und die Sanierung

Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle

    • Boden, Wand, Fenster und Dach
    • an den Analgen zur Wärmeerzeugung und -verteilung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet für Einzelmaßnahmen die zur energetischen Verbesserung eines Gebäudes beitragen aber keine Effizienzhausstandard erreichen Zuschüsse an. Bei der KfW können für diese Maßnahmen alternativ auch Kredite beantragt werden. Dazu zählen:

    • Verbesserung der Gebäudehülle
    • Anbringen von Fassadendämmung
    • Dämmung der oberen Geschossdecke oder des Daches
    • Einbau moderner Fenster oder einer besseren Haustür
    • Sommerlicher Wärmeschutz, wie z.B. Verschattungselemente an Fenstern
    • Einbau/Austausch/Optimierung von Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen
    • Austausch von Heizungsanlagen unter Berücksichtigung von erneuerbaren Energien
    • Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetz
    • Heizungsoptimierung wie z.B. hydraulischer Abgleich mit Einbau eine Hocheffizienz-Pumpe

Hier eine Übersicht über die Förderquoten:

Neubau von Wohngebäuden

Leistung_Immobilienbewertung
Ziel soll es sein, dass Sie Ihr neues Heim langfristig energieeffizient und ggf. auch autark betreiben können. Gerne berate ich Sie bei der für Sie optimalen Ausführung.

Folgende Standards können erreicht und entsprechend gefördert werden: Effizienz­haus 40 mit Nach­haltig­keits-Klasse

Baubegleitung

Leistung_Baubegleitung

Fachplanung und Baubegleitung

Sowohl für Einzelmaßnahmen können sanierungswillige Immobilienbesitzer Zuschüsse auf die Leistungen für die Fachplanung der geplanten Maßnahme als auch für die Baubegleitung während der Durchführung der Maßnahme erhalten.

Interessant für Bauherren in diesem Zusammenhang:

    • Ein Sachverständiger ist Pflicht. Ausnahme ist der Austausch der Heizung. Sachverständige finden Sie auf der Energie-Effizienz-Expertenliste, bzw. Sie haben mich gefunden.
    • Energetische Fachplanung Baubegleitung

      • Bestand:
        • 50 % auf max. 5.000 € förderfähige Kosten für ein Ein- oder Zweifamilienhaus
        • 50 % auf max. 2.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern (max. 10 Wohneinheiten, sprich 20.000 € förderfähige Kosten)
      • Neubau
        • 50 % auf max. 10.000 € förderfähige Kosten für ein Ein- oder Zweifamilienhaus
        • 50 % auf max. 4.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäuser (max. 10 Wohneinheiten, sprich 40.000 € förderfähige Kosten)
    • Dieser Zuschuss wird direkt bei der Antragstellung für einen Zuschuss oder einen Kredit mit beantragt.

Energieausweis

Leistung_Energie
Er stuft das Gebäude in eine Energieeffizienzklasse ein. Diese farbigen Stufen ermöglichen dem Hausbesitzer auch ohne technische Vorkenntnisse eine schnelle Orientierungshilfe bei der Bewertung des energetischen Zustandes des Gebäudes und kann somit eine wertvolle Hilfe bei eine Miet- oder Kaufentscheidung für eine Wohnung oder ein Haus sein.

Energieausweis für Wohngebäude

• Energieausweis Verbrauch
• Energieausweis Bedarf

Regeln zur Erstellung eines Energieausweises:

Leistung_Energie

Quelle: Envisys GmbH & Co. KG

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